Namensfonds

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Wenn Sie über die TuWas – Stiftung für Gemeinsinn einen Namensfonds mit Ihrem oder einem von Ihnen gewünschten Namen einrichten möchten, nehmen Sie KONTAKT zu uns auf.

 

Sie hierzu auch Paragraph 3 unserer SatzungVermögen, Verwendung der Mittel„:

>>(3) Zuwendungen, die in den § 2 ausgewiesenen Zwecken oder innerhalb derer einzelnen Zielen zugeordnet werden, können ab einem vom Vorstand festzusetzenden Betrag als Namensfonds geführt werden. Namensfonds können dem Stiftungsvermögen zugeordnet oder auf Wunsch des Zuwendenden als verbrauchende Namensfonds angelegt werden. Für zu verbrauchende Zuwendungen kann der erhöhte Spendenabzug gem. § 10b Abs. 1 a EStG nicht geltend gemacht werden.<<