„Die Heinrich-Böll-Stiftung darf zwar über die Energiewende reden, aber keine Windräder bauen lassen“, bringt Birgit Laubach, Vorsitzende der TuWas-Stiftung, das Dilemma in ein griffiges Bild: Die grüne Heinrich-Böll-Stiftung ist – auch wenn der Name anderes vermuten lässt – ebenso wie die meisten anderen politischen Stiftungen ein gemeinnütziger Verein und keine Stiftung im stiftungsrechtlichen Sinn. Sie wird aus öffentlichen Geldern finanziert und muss deshalb bei ihrem weltweiten Engagement strenge Vorgaben einhalten. Entsprechend ihrer Aufgabe, politische Bildungsarbeit zu leisten, darf die Heinrich-Böll-Stiftung beispielsweise Konferenzen und Ausstellungen veranstalten oder Studien in Auftrag geben, aber konkrete Projekte oder Initiativen nur dann unterstützen, wenn sie von Partnern vor Ort initiiert werden. Wird also ein sinnvolles Projekt, das überall Begeisterung hervorruft, von einer Partnerin mit Wohnsitz in Deutschland geleitet, kann es nicht von der Heinrich-Böll-Stiftung getragen werden.
Die Heinrich-Böll-Stiftung verfügt auf Grund ihres langjährigen Engagements über die entsprechenden Kontakte und das nötige Vertrauen der Partner und Partnerinnen vor Ort, so dass hier Synergieeffekte entstehen könnten. Deshalb soll ihr nun die Förderstiftung TuWas-Stiftung für Gemeinsinn an die Seite gestellt werden. Das Konzept der TuWas-Stiftung für Gemeinsinn will diese Synergien befördern und baut dabei auf den positiven Erfahrungen der „Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll-Stiftung“ auf, die mit sehr geringen, frei verfügbaren Mitteln im richtigen Augenblick Menschen, Werte, Anliegen oder Projekte unterstützen. So hat der Freundeskreis in einem Kabuler Vorort ein Erzählcafé für Frauen mitfinanziert. Initiiert von einer Exil-Afghanin mit Wohnsitz in Deutschland ist die Weiterfinanzierung trotz des Erfolgs der Einrichtung derzeit unklar. Hier könnte die TuWas-Stiftung für Gemeinsinn tatkräftig beispringen.
Die TuWas-Stiftung für Gemeinsinn braucht jetzt Ihr persönliches Engagement, Ihren Gemeinsinn: Die solidarische Beteiligung möglichst Vieler, auch mit kleinen und kleinsten Beträgen. Die Zustiftungserklärung ermöglicht Ihnen die Teilhabe an der neuen Förderstiftung. Oder Sie überweisen Ihren Beitrag direkt auf das Treuhandkonto der TuWas-Stiftung für Gemeinsinn. Jeder gespendete Beitrag ist in Höhe bis zu 1 Mio. Euro voll steuerabzugsfähig, mindert also das zu versteuernde Einkommen. Die TuWas-Stiftung für Gemeinsinn bietet engagierten Menschen, die Vermögen stiften wollen oder die über Vermächtnisse oder Erbschaften nachdenken viele Gestaltungsmöglichkeiten, ihre spezifischen gemeinsinnigen Ziele aus den Erträgen zu realisieren.