Die Anerkennung der TuWas – Stiftung für Gemeinsinn erfolgt am 18.07.2013 durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin.
Anerkennungsschreiben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 18.07.2013
Die Anerkennung der TuWas – Stiftung für Gemeinsinn erfolgt am 18.07.2013 durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin.
Anerkennungsschreiben der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 18.07.2013